Kostenübernahme für die Diagnose
Uns wurde mehrfach berichtet, dass Urologen von gesetzlich Krankenversicherten die private Bezahlung der Diagnoseleistungen bei erektiler Dysfunktion fordern. Manche Urologen schreiben sogar in ihren Internet-Seiten, dass Patienten für Diagnoseleistungen bei einer Potenzstörung zahlen müssen. Diese Forderungen sind nicht zulässig! Lesen Sie die Begründung für unsere Aussage in der Seite “Kostenübernahme für Diagnoseleistungen bei erektiler Dysfunktion (ED) durch die Krankenkassen”.
Kostenübernahme für die Therapie
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) (wie die Gesundheitsreform offiziell heißt) am 1. Januar 2004 ändert sich die Rechtslage für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen. Danach sind Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion dienen, von der Versorgung ausgeschlossen. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Seite “Kostenübernahme für die Therapie der erektilen Dysfunktion (ED) durch die Krankenkassen”.
Kostenübernahme der Psychotherapie
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für eine notwendige Psychotherapie bei sexuellen Funktionsstörungen. Auf der Seite “Kostenübernahme der Psychotherapie bei erektiler Dysfunktion (ED) durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)” haben wir die Details zusammengestellt.